Bildungsurlaub – was ist das?

Bildungsfreistellung, auch Bildungsurlaub genannt, ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung erleichtert berufstätigen Erwachsenen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützt so die in ganz Europa verfolgte Idee vom Lebenslangen Lernen. (Quelle: www.mbjs.brandenburg.de)

Wie funktioniert das mit dem Bildungsurlaub?

Viele unserer Veranstaltungen der Erwachsenenbildung lassen wir als Bildungsurlaub im Land Brandenburg anerkennen. Sie sind als solche in unseren Ausschreibungen gekennzeichnet und auch auf bekannten Online-Portalen wie zum Beispiel www.bildungsurlaub.de veröffentlicht. Wenn Sie in Brandenburg beschäftigt sind und Interesse haben, die Bildungsfreistellung für eines dieser Angebote in Anspruch zu nehmen, kontaktieren Sie uns in einem ersten Schritt. Wir senden Ihnen dann zwei Dokumente – eine Anmeldebestätigung und den Anerkennungsbescheid – zur Vorlage beim Arbeitgeber zu, von dem Sie die Genehmigung zur Freistellung benötigen. Sobald Sie von dort „grünes Licht“ bekommen, steht Ihrer Weiterbildung in Trebnitz nichts mehr im Weg. Nach der Weiterbildung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Für Beschäftigte außerhalb Brandenburgs stellen wir auf Anfrage auch Anträge auf Anerkennung von Veranstaltungen in anderen Bundesländern.

Kontakt
Susen Hollmig

033477 – 51918